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Zum 1. Oktober 2020 werden im BEMA-Katalog neue Leistungen aufgenommen. Diese ermöglichen die Abrechnung von Videosprechstunde in der Zahnarztpraxis. Im Fokus sind insbesondere Gespräche mit Patienten mit hoher Pflegestufe. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat heute mitgeteilt, dass der Beschluss des Bewertungsausschusses für die zahnärztlichen Leistungen nicht beanstandet wird. Die neuen Leistungen werden somit zum 01.10.2020 zur Verfügung stehen. Wer sich für den Einsatz von Videosprechstunde in seiner Zahnarztpraxis interessiert, sollte sich mit DENS in Verbindung setzen, da nicht jeder Anbieter von Videosprechstunde bzw. jede Video-Konferenz-Anwendung für die Praxis geeignet ist und auch bisher nur 3 Anbieter die erforderliche Zertifizierung vorweisen können. Die neuen Leistungen können ausschließlich abgerechnet werden, wenn man den Einsatz eines speziell zertifizierten Anbieters nachweisen kann. Also vor der Unterschrift bzw. Bestellung unbedingt Rücksprache halten mit einem Experten bei DENS. Wir informieren Sie über den günstigsten zertifizierten Anbieter und helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung.

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