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Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2015 den Gesetzentwurf für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (so genanntes eHealth-Gesetz) beschlossen.

Doch welche Folgen hat dies auf die Zahnarztpraxen und die dort tätigen Zahnärzte und Ihr zahnmedizinisches Personal? Um die Antwort sind wir in diesem Artikel bemüht.

Zunächst einmal hat der Gesetzgeber Fristen gesetzt, deren Nichteinhaltung direkte Konsequenzen auf das zahnärztliche Honorar haben wird. Zahnärzte, welche ab dem 1. juli 2018 nicht an der Telematik Infrastruktur und dem so genannten Stammdatenmanagement (Prüfung und Aktualisierung von Versichertenstammdaten) teilnehmen, erwartet ein Abzug von 1% Ihres Kassenhonorars. Das gleiche gilt für KZVen, welche die Umsetzungsfristen nicht einhalten. Diese werden 1% Ihres Kassenbudgets als Strafe einbüßen. Das wiederum wird sicherlich ebenfalls Konsequenzen für die in diesem KZV-Bereich tätigen Kassenzahnärzte haben.

Zahnärzte, welche vor dem 01.06.2018 bereits Anwendungen der TI nutzen, erhalten dagegen einen attraktiven Vergütungszuschlag.

Während einige Softwarefirmen im Dentalbereich sich bereits frühzeitig darum bemüht haben, durch die Teilnahme an der so genannten Erprobungsphase der TI in den Testregionen die Voraussetzungen für eine rechtzeitige Anbindung an die sich im Aufbau befindliche neue Telematikinfrastruktur geschaffen haben, haben andere Praxisverwaltungsprogrammhersteller diesen Zug verschlafen. Die Ausschreibung für die Erprobungsphase ist bereits abgeschlossen und von den großen Softwarehäusern sind bis auf ein Unternehmen alle in der Testung.

Die Firmen, welche die Ausschreibungen gewonnen haben, sind CGM Compugroup bzw. Compudent (Z1), Dampsoft (DSwin), DENS (DENSoffice) und Evident. Nicht dabei sind z.B. die Firmen Solutio (Charly) und Pharmatechnik (Linudent) bzw. die Praxissoftware Zahn32. Alle Teilnehmer der Erprobungsphase werden sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen automatisch von der gematik zertifiziert. Zahnärzte, welche eine der Softwareprodukte nutzen, welche an der Erprobungsphase teilnehmen, werden wohl schneller an den Vorteil des Vergütungszuschlags kommen und haben mit Ihrer Teilnahme wahrscheinlich sichergestellt, dass Ihren Anwendern keine Strafen in Höhe von 1% Ihres Kassenhonorars blühen wird.

Der Verband Deutscher Dentalsoftwareunternehmen (VDDS) wird seine Mitglieder über den weiteren Verlauf des Projektes auf dem Laufenden halten, so dass die Mitgliedsfirmen ebenfalls informiert sein sollten. Die ersten Anwendungen auf der TI werden das Versichertenstammdatenmanagement, das Notfalldatenmanagement und der elektronische Arztbrief sein. Anschließend wird die Qualifizierte Elektronische Signatur kommen, die einzige – der Unterschrift auf Papier rechtlich gleichbedeutende – elektronische Unterschrift die im Gesundheitswesen dann Relevanz haben wird.

Im Gesetz wird auch festgelegt, dass die Industrie gemeinsam mit der KZBV eine Schnittstelle zum Datenaustausch festlegen muss, um den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen zahnärztlichen Praxisverwaltungsprogrammen zu vereinfachen bzw. zu standardisieren. Vielleicht hilft dies Zahnarztpraxen zukünftig bei einem Systemwechsel von einer Software zu anderen.

Bei Fragen rund um das E-Health-Gesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bei Bedarf können wir Ihnen für Ihre zahnärztliche Veranstaltung auch kostenfrei einen Referenten zu diesem Thema stellen.

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