Tages Archiv

Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

Software-Bedienung einfach erklärt in nachvollziehbaren Videos

DENS möchte, dass alle Nutzer von DENS-Produkten den größtmöglichen Nutzen aus ihrer Software ziehen. Dafür tun wir täglich unser Bestes an unserer Hotline und im Kundendienst sowie in  unseren Produktschulungen. Mit unserem neuen Videoportal mit Filmen, die die wichtigsten Funktionen in DENSoffice anschaulich erklären und der ergänzenden DENS-Wikipediathek.

Gezeigt wird jeweils ein Mitschnitt von Abläufen im Programm. Die Videos sind neben den vielen Webinaren und Produktschulungen ein weiterer Baustein für nachaltige und presiwerte Weiterbildung in der Zahnarztpraxis. Damit sich alle Mitarbeiter optimal im Rahmen ihrer Aufgaben mit dem Programm inklusive aller wichtigen Neuerungen auskennen, empfiehlt sich auf Dauer eine sinnvolle Mischung aus den oben genannten Angeboten. So holen Sie das Optimum für sich und ihr Team aus unseren Softwarelösungen heraus.

Der Zugang zum Portal kostet einmalig 240,- Euro zzgl. MwSt und kann dann von Ihnen und Ihrem Team von beliebig vielen Personen dauerhaft genutzt werden. So entstehen keine neuen Kosten, auch wenn neues Personal in ihrer Praxis anfängt oder Sie nach einiger Zeit einfach Ihr Wissen wieder auffrischen wollen.

Das Videoportal wird voraussichtlich ab Mitte 2022 zur Verfügung stehen.

Ab 1.7.2021 gelten die neuen PAR-Richtlinien. Jetzt informieren und direkt in der Praxis durch die bekannte Referentin Sona Alkozei schulen lassen und Zuschüsse kassieren.

PAR-Seminar „Konzepte, Klassifikation, Umsätze“:

Die Parodontologie gewinnt in der Zahnheilkunde zunehmend an Bedeutung. Dabei sind Sie als Zahnarzt auf hochqualifiziertes Personal angewiesen! Ein wesentlicher Erfolgsbestandteil der Parodontalbehandlung ist die Reevaluation, ›die UPT‹. Erfahren Sie das Konzept der neuen Kassen-PAR Richtlinie, den systematischen Ablauf und den Inhalt der PAR & UPT Behandlungen.
Schwerpunkt ist die UPT bei parodontal erkrankten Patienten unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und PAR Nomenklatur – insbesondere die neue PAR-Richtlinie!

Inhalt:

  • Die neue PAR Richtlinie – was ändert sich?
  • Erfolgreiche Therapiekonzepte für die Praxis
  • PAR Vor- und Nachbehandlung
  • Recall-Intervalle festlegen
  • Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
  • Die UPT-Stunde: Aufbau und Ablauf
  • Umsatzverluste vermeiden
  • Motivations- / Beratungsgespräche
  • Abrechnen: Umsätze für die Praxis
  • Der aufgeklärte PAR-Patient
  • Verkaufsgespräche / Kommunikationstraining
  • u.v.m.

Nach diesem Kurs sind Sie sicherer bei der optimalen Betreuung Ihrer PAR Patienten!

Kurz-Vita von Sona Alkozei
2008 Ausbildung zur Dentalhygienikerin an der europäischen Akademie in München
seit 2008 praktizierende DH inkl. Teamleitung in mehreren Praxen
2009 Dozententätigkeit – Praxis Coaching
2017-2019 Leitung der praktischen DH Ausbildung ZÄK Bremen
2018 erfolgreicher Abschluss zur staatl. zertifizierten Ernährungsberaterin
Internationale Dozententätigkeit
2019 NLP-Kommunikation Master Ausbildung

Bei Interesse an einem Kurs in Ihrer Praxis senden Sie bitte einfach eine kurze Email an info@dens-berlin.com und wir senden Ihnen alle wichtigen Informationen für die Anmeldung.

 

Interessenten können nach erfolgter Produktpräsentation (diese kann auch kurzfristig online durchgeführt werden) für sich und Ihre Praxismitarbeiter von DENS beliebig viele Demoversionen anfordern. Diese erhalten Sie kostenlosper Email als Downloadlink. Sollten Sie eine CD benötigen, sagen Sie uns einfach Bescheid, auch das können wir natürlich organisieren.

Anwenderpraxen erhalten zum Üben für neue Mitarbeiter natürlich ebenfalls kostenfrei beliebig viele Demoversionen. Gerne können Sie neue Mitarbeiter auch per Fernwartung oder in der Praxis vor Ort durch DENS schulen lassen. Senden Sie uns Ihren Wunschtermin für eine Programm-Schulung und fordern bei uns ein aktuelles Angebot an.

Wir freuen uns Sie unterstützen zu dürfen.

Weil Prophylaxe das Fundament der Zahn- und Mundgesundheit ist und eine wichtige Säule Ihrer Praxis darstellt.

Patienten interessieren sich zunehmend für präventive Maßnahmen. Ein durchdachtes und für Ihre Praxis individualisiertes Prophylaxekonzept schafft die Grundlage für eine erfolgreiche Patientenbindung und demonstriert, dass Ihnen die Mundgesundheit Ihrer Patienten wirklich wichtig ist.

Deshalb bieten wir als DENS ein auf Ihre Praxis abgestimmtes Konzept für die Prophylaxe inklusive einer umfassenden Schulung Ihres Teams.

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Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.

 

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Gemeinsam

  • optimieren wir das Prophylaxe-Konzept Ihrer Praxis
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  • bauen wir die Prophylaxe zu einem eigenständig umsatzgenerierenden Zweig der Praxis aus

Unser Ziel für Ihre Praxis: mehr Prophylaxe-Patienten, höhere Patientenzufriedenheit, mehr Umsatz, mehr Erfolg

Wichtige Veränderungen in den Honorierungssystemen!

Nicht verpassen! Seit dem 18. Oktober läuft die bundesweite Seminartour der DAISY Akademie + Verlag GmbH. An brandaktuellen Themen zur Abrechnung mangelt es nicht, denn in den letzten Monaten wurden etliche Veränderungen in den Honorierungssystemen und im Bundesmantelvertrag beschlossen. Damit bei der rechtskonformen Umsetzung weder Probleme noch Honorarverluste entstehen, verschafft Ihnen die Geschäftsführerin Sylvia Wuttig zusammen mit ihrem Team die notwendige Transparenz und Sicherheit. Neue und spannende Möglichkeiten für eine angemessene Honorierung eröffnen die erweiterte Kommentierung der Bundeszahnärztekammer und des PKV-Verbandes zur GOÄ und zur GOZ. Richtig eingesetzt können sie die Erstattungsproblematik reduzieren und den Liquiditätsfluss erhöhen. Dabei spielen auch die Beihilfe-Richtlinien eine nicht unerhebliche Rolle. Im Seminar erhalten die Teilnehmer wertvolle Hinweise zur Realisierung der Honorare und zur Vermeidung von Regressen. Insbesondere im Kontext bei der Abrechnung von PAR-Behandlungen. Im umfangreichen Workshop „Professionelles Abrechnungsmanagement“ geht es quer durch alle Fachbereiche der Zahnmedizin, wobei die vielen kleineren Wiederherstellungen von Suprakonstruktionen im GKV- und PKV-Bereich eine besondere Herausforderung darstellen. Die Basis für einen dauerhaft wirtschaftlichen Erfolg bildet zweifellos ein engagiertes Team mit Chancen zur regelmäßigen Fortbildung.

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