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Qualifizierte elektronische Signatur

Das eRezept muss mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterschrieben werden. Eine einfache Signatur mittels Praxisausweis (SMC-B) ist nicht ausreichend und technisch auch nicht vorgesehen. Die QES hat ein sehr hohes Sicherheitsniveau: Zahnärzte müssen dafür nicht nur den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in das Lesegerät stecken, sondern auch noch eine gültige PIN eingeben. Da dieser Vorgang als Einzelsignatur im normalen Praxisalltag viel Zeit kosten würde, gibt es dafür auch praxistaugliche Lösungen:

  • Komfortsignatur: Bei diesem Verfahren können Zahnärzte mit ihrem eHBA und ihrer PIN für einen von der gematik vorgebenen Zeitraum jeweils bis zu 250 Signaturen freigeben. Sollen ein oder mehrere Dokumente signiert werden, müssen sie dies nur noch bestätigen. Für die Komfortsignatur ist mindestens ein ePA-Konnektor mit Komfortsignaturfunktion (PTV4+-Konnektor) notwendig. Dies entspricht allerdings im Vorgehen eigentlich dem Prinzip der vorherigen Blankounterschrieft von Rezepte, welches verboten ist. Sie müssen daher organisatorisch sicherstellen, dass niemand außer Ihnen selbst Rezepte erstellt, da ansonsten auch Personen, die keine Rezepte erstellen dürfen – ggf. sogar ohne Ihr Wissen – eRezepte ausstelen können. Dies ist also zwar eine sehr praktikable, jedoch ggf. auch juristisch problematische Lösung zum Erstellen von eRezepten.
  • Stapelsignatur: Sie ist bereits mit dem E-Health-Konnektor möglich. Zahnärzte können hier mehrere Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch unterschreiben. Jedoch nicht wie bei der Konfortsignatur im voraus, sondern im Nachgang. Das heisst, Sie signieren hierbei nur einmal mit ihrem eHBA und ihrer dazugehörigen PIN den gesamten vorbereiteten elektronischen Dokumentenstapel, zum Beispiel am Ende eines Praxistages. Es dürfte jedoch im Praxisalltag nicht leicht umzusetzen sein, Patienen ihr Rezept erst verzögert zur Verfügung zu stellen. Schmerzpatienten benötigen ihr Rezept für Schmerzmittel oder Antibiotika in der Regel sofort.

Wenn Sie mehr zum Thema eRezepte wissen wollen, dann vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch mit DENS.

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