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Im Jahr 2014 kam eine gesetzliche Regelung zustande, welche durch Mitwirkung der Träger von Heimen und Verbänden der Pflegeberufe ins Leben gerufen wurde. Die KZBV und der GKV-SV haben sich anhand dieser Regelung um eine Umsetzung bemüht, welche Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten fördert.

Seit Beginn dieser Rahmenvereinbarung hat sich die Anzahl der abgeschlossenen Kooperationsverträge fast verfünffacht. Laut dem Evaluationsbericht der KZBV und GKV-SV existieren derzeit über 4.300 solche Verträge. Bei circa 14.500 Pflegeeinrichtungen Deutschlandweit entspricht dies einer Abdeckung von circa 30 Prozent.

Erhöhte Lebensqualität der Betreuten

Dank dieser Zusammenarbeit der Vertragszahnärzte und der Pflegeheime ist die Versorgung der Heimbewohner immer besser, sodass beispielsweise besonders immobile oder demenziell erkrankte Patienten eine regelmäßige Versorgung direkt in den Pflegeheimen erhalten.

Der Vorsitzende des Vorstands der KZBV, Dr. Wolfgang Eßer, erläutert die Vorteile des Vorhabens:

„Es gewährleistet die koordinierte vertragszahnärztliche und pflegerische Betreuung von besonders vulnerablen Patienten, um die sich der Berufsstand schon lange verstärkt kümmert. Im Fokus steht die Verbesserung von Prävention und Therapie und damit der Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Folgeerkrankungen lassen sich durch eine verbesserte Mundgesundheit verhindern, Essen und Sprechen wird erleichtert. Das wirkt sich positiv auf soziale Teilhabe aus. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung wird es gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu verbessern. Zielvorgabe bleibt die lückenlose Abdeckung aller stationären Einrichtungen in Deutschland mit Kooperationen. Daran arbeiten wir auch künftig aktiv.“

Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, welches Anfang 2019 verabschiedet wurde, wird diese Entwicklung nur noch zunehmen, da ein solcher Vertrag für Pflegeeinrichtungen verbindlicher ist. Bei entsprechendem Bedarf sind diese verpflichtet, einen Kooperationsvertrag mit dafür geeigneten vertragszahnärztlichen Leistungserbringern abzuschließen. Die KZBV vermittelt innerhalb von drei Monaten auf Antrag der Pflegeeinrichtung auch einen solchen Kooperationsvertrag.

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