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Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

Wie teste ich, ob eine Krankenversichertenkarte (eGK) defekt ist?

ORGA-Kartenlesegeräte verfügen über diverse Selbsttest-Funktionen, mit denen man auch die Lesbarkeit von Versichertenkarten in den verschiedenen Kartenslots prüfen kann.

Mit folgenden Tastenkombinationen am Gerät können Sie testen, ob eine gesteckte eGK im Kartenslot 1 gelesen wird:

ORGA 6141:

Im Cursormode: [Hauptmenü] -> [Service \3] -> [Test \5] -> [Einzeltest \2] -> [Slot 1 \4]

Im Direktmode: [Hauptmenü] -> 3 -> 5 -> 2 -> 4

Sobald Sie dieses Menü anwählen, werden Sie aufgefordert, eine Karte in den oberen Kartenschlitz zu stecken.

Haben Sie eine lesbare eGK-Karte eingesteckt, wird eine Zeichenfolge wie hier dargestellt ausgegeben:

ATR: 3b dd 97 ff 81 b1 fe 45 1f 03 00 64 04 05 08 03 73 96 21 d0 00 90 00 c8

Quelle: Ingenico

PIN vergessen?

Alle gematik-zertifizierten Geräte sind mit einer persönliche Identifikationsnummern (PIN) gesichert, um einen Missbrauch bzw. widerrechtliches Auslesen von Daten zu verhindern.

ORGA-Terminals haben zwei PIN:

1. Die Admin-PIN, die immer bei der ersten Inbetriebnahme gesetzt werden muss

2. Die User-PIN, die bei Bedarf gesetzt werden kann

Wenn Sie Ihre User-PIN vergessen haben, können Sie in den Servicebereich Ihres Gerätes gehen und die User-PIN-Trennung aufheben. Hierdurch wird die User-PIN durch die Admin-PIN ersetzt. Durch erneute Trennung von Admin- und User-PIN kann dann einen neue User-PIN vergeben werden.

Wenn die Admin-PIN vergessen wurde, ist eine Rücksetzung nur noch beim Hersteller oder durch das sogenannte Challenge-Response-Verfahren mit Hilfe des Herstellers möglich, da eine Rücksetzung aufgrund von Sicherheitsvorschriften im Feld nicht zulässig ist. Bitte setzen Sie sich mit DENS per Mail in Verbindung, um den genauen Ablauf bei diesem kostenpflichtigen Zurücksetzen Ihres Terminals abzuklären. Bei diesem Vorgang gehen auch alle Geräteeinstellungen und bei den mobilen Geräten gespeicherte Versichertendaten verloren, da dies aus Datenschutzgründen vorgeschrieben ist. Eine neue Einrichtung ist also notwendig. Auch hier unterstützt Sie DENS gerne.

Quelle: Ingenico

Was tun, wenn das mobile Kartenlesegerät Orga 930 immer wieder neu startet und sich somit nicht nutzen lässt?

Das ORGA 930 M muss mit geeigneten NiMH-Akkus betrieben werden. Diese Akkus können bei längerer Lagerung an Kapazität verlieren und sollten daher vor dem ersten Einsatz oder nach monatelanger Lagerung am besten über Nacht oder zumindest für acht Stunden geladen werden.

Wenn Ihr Gerät ständig neu startet und sich nicht nutzen lässt, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Entnehmen Sie die Akkus aus dem Gerät.
2. Schließen Sie das Gerät über USB an Ihren PC an.
3. Warten sie bis das ORGA 930 M betriebsbereit ist.
4. Legen Sie die Akkus ein, während das Gerät über USB angeschlossen ist
5. Laden Sie das Gerät für mindestens acht Stunden auf.

Sollte diese Vorgehensweise nicht helfen, tauschen Sie die Akkus bitte gegen neue aus.

Neue Kartenterminals können Sie direkt bei DENS bestellen. Wir liefern schnell und zuverlässig und beraten und unterstützen Sie bei Installation und Wartung der Geräte.

Quelle: Ingenico

Was ist bei Problemen mit dem Pairing zwischen dem Kartenterminal Orga 6141 online von Ingenico und dem Konnektor (KoCo-Box von CGM, secunet und RISE) zu beachten?

1. Netzwerkkonnektivität
prüfen Sie die Netzwerkkonfiguration des Terminals durch Kontrolle der LAN-Parameter in den Einstellungen (IP-Adresse, Gateway, usw.) und prüfen Sie die Netzwerkkonnektivität  zum Beispiel mittels Ping auf die Netzwerkadresse.

2. Pairingblöcke
Das Kartenlesegerät „ORGA 6141 online“ verfügt über 3 Pairingblöcke für die (nicht zeitgleiche) Verbindung zu mehreren Konnektoren. Sind bereits alle Pairingblöcke belegt, kann kein neues Pairing gespeichert werden. In den Einstellungen können in den SICCT-Parametern unter Pairings die Anzahl der belegten Pairings eingesehen und im Bedarfsfall alte Pairinginformationen gelöscht werden.

3. Zertifikatsgültigkeit
Für ein erfolgreiches Pairing ist eine funktionsfähige Gerätekarte (die so genannte gSMC-KT, sieht aus wie eine kleine SIM-Karte fürs Handy) mit einem gültigen Zertifikat erfoderlich.  Ab Firmware 3.8.0 besteht die Möglichkeit die Ablaufdaten des Zertifikates durch Einzeltest der Kontaktiereinheit anzuzeigen. Zusätzlich gibt es einen Hinweis auf die Gültigkeit der Zertifikate auf der gSMC-KT vor Ablauf.

4. Kontaktiereinheit
Die gSMC-KT wurde nicht in die Kontaktiereinheit 3 oder 4 eingesetzt. Die Karte muss aus dem Träger ausgebrochen werden und ist nur in der Kontaktiereinheiten 3 oder 4 funktionsfähig.

5. TSL-Liste
Prüfung der TSL-Liste auf Aktualität. Unter Service kann im Untermenü Status mit der Pfeiltaste nach unten bis zum Eintrag „Version TSL-PU“ gesprungen werden. Ein Update der TSL-Listen istmindestens einmal pro  Jahr sinnvoll. Insbesondere bei Konnektoraustausch oder Erstinbetriebnahme kann hier Handlungsbedarf bestehen. In Abhängigkeit des Zeitpunktes der Veröffentlichung kann eine aktuelle TSL-Liste gemeinsam mit einem Firmwareupdete zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist ein späteres Update der TSL-Listen in einem weiteren Handlungsschritt notwendig. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit auch nach einem Firmware-Update die TSL-Listen Version. Die aktuelle TSL-Liste in der Version 1.3.0 für die Firmware 3.7.4 und 3.8.0 ist hier verfügbar.

Quelle: Ingenico

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