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VSDM steht für Versichertenstammdatenaustausch. Ein langes Wort für einen eigentlich einfachen Vorgang. Beim VSDM werden Versichertenstammsdaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte ( eGK) gespeichert sind, auf Ihre Aktualität geprüft und ggf. aktualisiert.

Ab dem 1. Juli 2018 sind alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten dazu verpflichtet aktiv am VSDM teilzunehmen. Doch wie ist die praktische Umsetzung in der Praxis?

Wenn ein Kassenpatient mit seiner Versichertenkarte in die Praxis kommt, muss die Praxis die eGK einlesen und mittels geeigneter Software (z.B. DENSoffice) die Aktualität der Versichertendaten prüfen. Dieser Schritt geschieht voll automatisch im Hintergrund. Sind die Daten auf der Karte noch aktuell, ist der Einlesevorgang bereits nach wenigen Sekunden abgeschlossen. Müssen die Daten aktualisiert werden, weil der Patient z.B. eine neue Wohnanschrift hat, dann dauert es einige Sekunden länger. Insgesamt sollte der Vorgang aber nur unwesentlich länger dauern als bisher gewohnt.

Führt eine Praxis die Prüfung der Versichertenstammdaten ab Beginn dem gesetzlich festgelegten Stichtag zum 1. Juli 2018 nicht durch, dann muss sie mit einer Honorarkürzung von pauzschal einem Prozent Ihres Kassenhonorars rechnen. Dies gilt solange bis die Praxis am VDSM teilnimmt und die Karten der gesetzlich Versicherten regelmässig online prüft.

Mit der Zahnarztsoftware DENSoffice und entsprechenden von DENS empfohlenen Komponenten (Konnektor, Kartenterminal, Zugangsdienstleister) können Sie am VSDM teilnehmen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und brauchen Honorareinbussen durch Strafgebühren nicht zu fürchten.

 

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Sicher mit Kollegen kommunizieren soll mittels E-Arztbrief ermöglicht werden. Der elektronische Arztbrief spart gegenüber dem postalischen Versand sicherlich Zeit und weil die E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen im Gesundheitswesen in der Regel keine Alternative ist, wird der E-Arztbrief zum Standard in der schrichtlichen Arzt-zu-Arzt-Kommunikation.

Wichtig: Der E-Arztbrief ist nur für Ärzte und Psychotherapeuten, nicht jedoch für Zahnärzte vorgesehen. Zahnärzte erhalten im Gegensatz zur Ärzteschaft auch kein Entgelt für die Erstellung eines E-Arztbriefs.

Zahnärzte sollten daher Ihre Kommunikation über verschlüsselte Emails oder anderen Alternativen, die oftmals kostenfrei aber ggf auch aufwendiger sind, durchführen.

 

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Sie wollen Ihre Zahnarztpraxis fit für die neue Telematikinfrastruktur machen und am VSDM teilnehmen, um Einbehalte Ihres Kassenhonorars zu verhindern? Dann ist DENS der richtige Ansprechpartner für Sie. Egal, ob Sie bereits die beliebte Zahnarztsoftware DENSoffice einsetzen oder eine andere Praxissoftware einsetzen, fragen Sie uns um Hilfe. Wir unterstützen Sie gerne beim Thema „Wie bekomme ich meine Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen“ und alle anderen Fragen rund um die Praxis-EDV und Peripheriegeräte, wie Konnektoren, Kartenlesegeräte, Kartenterminals, VPN-Zgangsdienstleister und so weiter. Bei DENS bekommen Sie auf Wunsch „alles aus einer Hand“.

Unsere Beratung erhalten Sie kostenfrei und sparen damit Geld und wertvolle Zeit. Rufen Sie uns noch heute an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

 

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Ab 2019 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte gemäß E-Health-Gesetz geschaffen sein. Arztbriefe, Medikationspläne, Befunde, Impfpässe und vieles mehr, soll in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden können, damit Pateinten mitbehandelnden Ärzten einen Überblick über ihre medizinischen Daten geben können, wenn Sie dies wünschen.

In der Zahnarztsoftware DENSoffice können schon seit Jahren elektronische Patientenakten erstellt werden. Für DENS ein alter Hut.

 

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Ab 2018 sollen wichtige medizinische Daten, wie Allergien und Vorerkrankungen, von der elektronischen Gesundheitskarte abrufbar sein. Dies soll Notfallärzten und Sanitätern helfen, im Notfall wichtige Erkenntnise zur Verfügung zu haben, um die richtigen Entscheidungen treffen zu können. Voraussetzung hierfür ist natürlich die vorherige Zustimmung des Patienten. Für die Pflege von Notfalldaten werden Ärzte (nicht jedoch Zahnärzte) eine Verfügung erhalten. Zahnärzte werden mit den Notfalldaten und Ihrer Pflege also voraussichtlich nichts zu tun haben.

 

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Durch das E-Health-Gesetz haben gesetzlich versicherte Patienten, die mindestens 3 verordnete Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, seit dem 1. Oktober 2016 Anspruch auf die Erstellung eines Medikationsplans in Papierform. Ab dem 1. Januar 2018 muss dieser auch elektronisch verfügbar sein und ab 2019 auch auf der eGK aktualisiert werden.

Wichtig: Diese Pflicht gilt für Ärzte und aktuell (noch) nicht für Zahnärzte.

 

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Die erste Anwendung, welche auf der Telematikinfrastruktur laufen wird, ist das so genannte Versichertenstammdatenmanagement, kurz auch VSDM genannt. Später sollen der elektronische Medikationsplan (BMP), der elektronische Arztbrief, das Notfalldatenmanagement und die elektronische Patientenakte hinzukommen. Nicht alle Praxisverwaltungssysteme sind bereits heute für diese Neuerungen vorbereitet. Zahnarztpraxen, welche die Zahnarztsoftware DENSoffice im Einsatz haben, können beruhigt sein. DENSoffice ist schon heute Teil der Telematikinfrastruktur. Die Anbindung von Konnektor und neuem Kartenterminal bereits umbesetzt. DENS-Kunden werden mit Start der Online-Phase der eGK mittels Update in die Lage versetzt am VSDM teilzunehmen.  Kunden und Interessenten die Fragen zur Telematikinfrastruktur haben, können sich vertrauensvoll an DENS wenden. Hier erhalten Sie kostenfreie und unverbindliche Beratung zu diesem Thema.

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