Tages Archiv

Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

ORGA Protect können wir Ihnen als Herstellerzubehör für Ihr ORGA 6141 anbieten, wodurch Ihr Kartenterminal bestmöglich geschützt wird. Und zwar nicht nur vor der elektrostatischen Entladung der Gesundheitskarten, sondern auch vor Fremdkörpern oder auch das versehentliche Eindringen von Flüssigkeiten.

Wir haben im Januar über die Problematik beim Einlesen der Gesundheitskarte 2.1 mit nfc-Funktion und dem Kartenterminal Orga 6141 der Firma Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH) informiert (hier). Das Problem liegt, laut der gematik, momentan an einer elektrostatischen Aufladung der elektronischen Gesundheitskarte eGK 2.1, die sich im Gerät entlädt und dadurch zum Absturz des Kartenterminals führt.

Das ORGA Protect wird einfach auf dem Kartenslot installiert, alles was sie dazu benötigen ist eine beliebige Chipkarte.

Schreiben Sie uns unter info@dens-berlin.com, damit wir Ihnen unser Angebot zusenden können.

Zusätzlich zu dem ORGA Protect ist darauf zu achten, dass immer die aktuellste Version installiert ist. Bei dem Orga 6141 ist es momentan die Version 3.8.1 (hier zum Update).

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

Es treten vermehrt Probleme beim Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte eGK 2.mit NFC-Funktion und dem Orga 6141 Kartenterminal der Firma Wordline Healthcare GmbH (vormals Ingenico Healthcare GmbH). Es wird davon ausgegangen, dass das Problem momentan an einer elektrostatischen Aufladung der elektronischen Gesundheitskarte eGK 2.1 liegt, die sich im Gerät entlädt und dadurch zum Absturz des Kartenterminals führt. Zudem erscheint eine der folgenden Fehlermeldungen: „C2C-Authentisierung“ oder „keine freigeschaltete SMC-B“. Vor der Corona-Pandemie wurde durch die Übergabe der elektronischen Gesundheitskarte eGK 2.1 an das Praxispersonal die elektrostatische Aufladung aufgehoben.

Die Aufladung wird durch viele Ursachen begünstigt, z. B. Kleidung, Witterung, Fußbodenbelag. Um die Entladung im Kartenterminal zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob man die Karte vorab entladen kann. Der Versicherten könnte zum Beispiel erstmal einen Heizkörper oder einen metallischen Gegenstand anfassen, um sich zu entladen. Wenn er hierbei noch ein Schlüssel in der Hand hält, bekommt er auch keinen ‚elektrischen Schlag‘, sondern die Entladung geht über den Schlüssel als Übermittler. Hilfreich können im Bereich der Garderobe Kleiderbügel aus Metall sein.

Ebenso ist darauf zu achten, dass immer die aktuellste Version installiert ist. Bei dem Orga 6141 ist es momentan die Version 3.8.1 (hier zum Update). Diese behebt nicht den Fehler, aber es wird ein Restart durchgeführt, falls einer der oben genannte Fehler auftritt und das Gerät ist wieder betriebsbereit. Die elektronische Gesundheitskarte eGK 2.1 sollte dann noch mal versucht werden einzulesen, da sie dann vermutlich entladen ist.

Gegebenfalls muss das Primärsystem neu gestartet werden.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollte die Institutionskarte SMC-B Karte an einem anderen Kartenterminal gesteckt sein, wo keine Lesevorgänge stattfinden, damit Sie die Karte nicht immer wieder neu freischalten müssen.

Die Fehlermeldungen: „C2C-Authentisierung“ oder „keine freigeschaltete SMC-B“ sind oft Folgefehler des Absturzes des Kartenterminals, können aber auch unabhängig davon auftreten.

Die gematik arbeitet zusammen mit den Industriepartnern an der Behebung des Problems. Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auch immer auf der Seite der gematik (hier).

Wir freuen uns von Ihnen zu lesen oder zu hören. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Praxis-EDV, Telematikinfrastruktur und Zahnarztsoftware.

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

Wie teste ich, ob eine Krankenversichertenkarte (eGK) defekt ist?

ORGA-Kartenlesegeräte verfügen über diverse Selbsttest-Funktionen, mit denen man auch die Lesbarkeit von Versichertenkarten in den verschiedenen Kartenslots prüfen kann.

Mit folgenden Tastenkombinationen am Gerät können Sie testen, ob eine gesteckte eGK im Kartenslot 1 gelesen wird:

ORGA 6141:

Im Cursormode: [Hauptmenü] -> [Service \3] -> [Test \5] -> [Einzeltest \2] -> [Slot 1 \4]

Im Direktmode: [Hauptmenü] -> 3 -> 5 -> 2 -> 4

Sobald Sie dieses Menü anwählen, werden Sie aufgefordert, eine Karte in den oberen Kartenschlitz zu stecken.

Haben Sie eine lesbare eGK-Karte eingesteckt, wird eine Zeichenfolge wie hier dargestellt ausgegeben:

ATR: 3b dd 97 ff 81 b1 fe 45 1f 03 00 64 04 05 08 03 73 96 21 d0 00 90 00 c8

Quelle: Ingenico

Wenn das Kartenterminal plötzlich nicht mehr korrekt funktioniert, prüfen Sie bitte folgende Dinge:

  • Lässt sich eine bestimmte Karte nicht lesen? Prüfen Sie, ob die Karte mechanisch beschädigt ist und ob eine andere Karte lesbar ist.
  • Prüfen Sie, ob alle Kabel korrekt angeschlossen sind und Ihr PC und Kartenleser betriebsbereit sind.
  • Führen Sie einen Neustart des Terminals durch, indem Sie es für 10 Sekunden vom Strom trennen und dann wieder anschließen.
  • Wenn Sie den Fehler nicht finden können, schreiben Sie sich die Umstände genau auf unter denen der Fehler aufgetreten ist (z.B. von welcher Krankenkasse stammt die Karte, was wurde vorher getan, ehe das Gerät nicht mehr funktionierte) und schreiben Sie DENS eine Nachricht. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Quelle: Ingenico

Was tun, wenn das mobile Kartenlesegerät Orga 930 immer wieder neu startet und sich somit nicht nutzen lässt?

Das ORGA 930 M muss mit geeigneten NiMH-Akkus betrieben werden. Diese Akkus können bei längerer Lagerung an Kapazität verlieren und sollten daher vor dem ersten Einsatz oder nach monatelanger Lagerung am besten über Nacht oder zumindest für acht Stunden geladen werden.

Wenn Ihr Gerät ständig neu startet und sich nicht nutzen lässt, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1. Entnehmen Sie die Akkus aus dem Gerät.
2. Schließen Sie das Gerät über USB an Ihren PC an.
3. Warten sie bis das ORGA 930 M betriebsbereit ist.
4. Legen Sie die Akkus ein, während das Gerät über USB angeschlossen ist
5. Laden Sie das Gerät für mindestens acht Stunden auf.

Sollte diese Vorgehensweise nicht helfen, tauschen Sie die Akkus bitte gegen neue aus.

Neue Kartenterminals können Sie direkt bei DENS bestellen. Wir liefern schnell und zuverlässig und beraten und unterstützen Sie bei Installation und Wartung der Geräte.

Quelle: Ingenico

Was ist bei Problemen mit dem Pairing zwischen dem Kartenterminal Orga 6141 online von Ingenico und dem Konnektor (KoCo-Box von CGM, secunet und RISE) zu beachten?

1. Netzwerkkonnektivität
prüfen Sie die Netzwerkkonfiguration des Terminals durch Kontrolle der LAN-Parameter in den Einstellungen (IP-Adresse, Gateway, usw.) und prüfen Sie die Netzwerkkonnektivität  zum Beispiel mittels Ping auf die Netzwerkadresse.

2. Pairingblöcke
Das Kartenlesegerät „ORGA 6141 online“ verfügt über 3 Pairingblöcke für die (nicht zeitgleiche) Verbindung zu mehreren Konnektoren. Sind bereits alle Pairingblöcke belegt, kann kein neues Pairing gespeichert werden. In den Einstellungen können in den SICCT-Parametern unter Pairings die Anzahl der belegten Pairings eingesehen und im Bedarfsfall alte Pairinginformationen gelöscht werden.

3. Zertifikatsgültigkeit
Für ein erfolgreiches Pairing ist eine funktionsfähige Gerätekarte (die so genannte gSMC-KT, sieht aus wie eine kleine SIM-Karte fürs Handy) mit einem gültigen Zertifikat erfoderlich.  Ab Firmware 3.8.0 besteht die Möglichkeit die Ablaufdaten des Zertifikates durch Einzeltest der Kontaktiereinheit anzuzeigen. Zusätzlich gibt es einen Hinweis auf die Gültigkeit der Zertifikate auf der gSMC-KT vor Ablauf.

4. Kontaktiereinheit
Die gSMC-KT wurde nicht in die Kontaktiereinheit 3 oder 4 eingesetzt. Die Karte muss aus dem Träger ausgebrochen werden und ist nur in der Kontaktiereinheiten 3 oder 4 funktionsfähig.

5. TSL-Liste
Prüfung der TSL-Liste auf Aktualität. Unter Service kann im Untermenü Status mit der Pfeiltaste nach unten bis zum Eintrag „Version TSL-PU“ gesprungen werden. Ein Update der TSL-Listen istmindestens einmal pro  Jahr sinnvoll. Insbesondere bei Konnektoraustausch oder Erstinbetriebnahme kann hier Handlungsbedarf bestehen. In Abhängigkeit des Zeitpunktes der Veröffentlichung kann eine aktuelle TSL-Liste gemeinsam mit einem Firmwareupdete zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls ist ein späteres Update der TSL-Listen in einem weiteren Handlungsschritt notwendig. Bitte prüfen Sie zur Sicherheit auch nach einem Firmware-Update die TSL-Listen Version. Die aktuelle TSL-Liste in der Version 1.3.0 für die Firmware 3.7.4 und 3.8.0 ist hier verfügbar.

Quelle: Ingenico

Aktuell gibt es noch keine für den Basis-Rollout zertifizierte E-Health-Kartenterminals. Sicher ist nur, dass die allermeisten Kartenlesegeräte am Markt ausgetauscht werden müssen. Nur die neusten Geräte lassen sich vermutlich über ein Update auf den benötigten Online-Modus updaten. Viele Anbieter von Kartenlesegeräten haben, aufgrund der immer steigenden Anforderungen von gematik und BSI sowie der zeitlichen Verzögerungen beim Rollout, mittlerweile aufgegeben. Der Support für viele alte Geräte wurde bereits aufgekündigt. Sie werden kein online-fähiges Gerät anbieten können. Welches das richtige Kartenlesegerät für Sie ist, veraten wir Ihnen gerne am Telefon. Hier kommt es sehr darauf an, ob Sie ein kostengünstiges Übergangsgerät benötigen oder bereits ein updatefähiges Gerät kaufen wollen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

Wenn Zahnarztsoftware, dann www.zahnarztsoftware.de !

Rund 5.000 Kartenterminals des Herstellers gemalto, mit denen in Krankenhäusern und Praxen die Daten der Gesundheitskarte ausgelesen werden, müssen bis Ende Juli 2016 ausgetauscht werden.

Betroffene Leistungserbringer, die bisher mit dem Modell „GCR-5500-D“ gearbeitet haben, erhalten für die Neuanschaffung eine finanzielle Unterstützung von pauschal 58,89 Euro.

Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Auszahlung der Pauschale liegen in der Verantwortung der gematik. Ab dem 1. Juni 2016 stellt sie dazu auf www.gematik.de eine Information zum Verfahren und ein Formular zur Beantragung der Pauschale bereit.

Die Finanzierungsvereinbarung ist beschränkt auf maximal 5.000 Geräte und befristet bis zum 31. Juli 2016. Bis dahin sollen die Geräte ersetzt worden sein.

Denn ab August 2016 (Anmerkung durch die Redaktion: hier war im Jahre 2015 noch die Information gegeben worden, dass der Start der G2-Karten im 1. Quartal liegen wird, aber der ursprünglich angedachte Ausgabetermin wurde verschoben) ist mit den ersten elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation im Feld zu rechnen, die das gemalto-Modell „GCR-5500-D“ nicht immer korrekt einlesen kann.

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die gematik deshalb die Zulassung für das Gerät mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zurückgezogen.

Quelle: gematik – Link zum Orginaltext

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