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Ausstellen eines eRezepts

Ärzte sollten eine von der KBV und gematik zertifizierte Verordnungssoftware zum Erstellen eines elektronisches Rezepts verwenden.Die Anforderungen an die Software ist also deutlich gestiegen, da z.B. Zahnärzte vorher mit einfachen Textbausteinen ihr Rezeptformular bedrucken konnten und keine Zertifizierung von gematik oder KBV benötigte. DENS setzt daher auf easyTI, welche alle Anforderungen erfüllt und Vorreiter im Bereich eRezepte ist. DENS Kunden konnten so schon Ende 2021 die ersten eRezepte erfolgreich erstellen.

Mit DENS eRezept können Sie:

  • eRezept erstellen, signieren und abschicken
  • Die Verordnung wird in Rekordzeit auf den eRezept-Server geladen.

Der einfachste Weg ist, Ihren Patienten anschließend das Rezept in Papierform mitzugeben. Ein eRezept kann bis zu 3 Verordnungen bzw. Medikamente enthalten. Für jedes Medikament gibt es einen Barcode sowie rechts oben in der Ecke einen größeren Data-Matrix-Code der alle Barcodes zusammenfasst, damit der Apotheker – wenn der Patient alle Medikamente bei ihm gleichzeitig einlösen will und er alle Medikamente – dann nicht 3 mal sondern nur 1 mal einscannen muss.

Solte Ihre Patientin oder ihr Patient bereits die eRezept-App der gematik nutzen und diese nicht nur auf sein Smartphone geladen, sondern auch mit seiner NFC-fähigen elektronischen Gesundheitskarte der Generation 2.1 und dem PIN den er dazu von seiner Krankenkasse erhalten hat authentifiziert haben, können Sie auf den Ausdruck auch auf Wunsch des Patienten verzichten, da dieser dann in der Apotheke einfach sein Smartphone vorzeigt auf dem die entsprechenden Barcodes ebenfalls angezeigt werden können.

Das Verfahren erinnert insgesamt ein wenig an den Impfnachweis, welchen es ja auch auf Papier und auf dem Smartphone in eier speziellen App gibt. Die meisten Patienten sollten diesen Weg bereits in seiner Form kennen.

Wichtiger Hinweis: Verordnende und signierende Person müssen identisch sein. Dies wird durch den elektronischen Heilberufeausweis mittels PIN sichergestellt.

eRezept

Das elektronische Rezept kann über die eRezept-App emfangen und verwaltet werden. Wer noch keine App hat, kann in der Praxis einen Ausdruck bekommen. Es enthält einen Rezept-Code und wird digital signiert. Der Patient kann direkt über die App bei seiner Apotheke anfragen, ob das Medikament vorrätig ist und es vorbestellen, falls nicht, kann er gleich bei anderen Apotheken anfragen und es dort abholen oder auch liefern lassen, dies erspart den Patienten Zeit und unnötige Wege. Eine Familienfunktion erleichtert Angehörigen/Betreuern den Zugriff, um Medikamente zu besorgen. Auch Folgerezepte können im laufenden Quartal schnell und komplikationslos in die App geladen werden.

 

Information der KV Nordrhein betreffend eRezept:

„Ausstellung von Muster 16 in Papierform bis 30. Juni 2022 parallel zur elektronischen Verordnung möglich. Zur Sicherstellung der Versorgung hat die KBV in einer Richtlinie festgelegt, dass Rezepte auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden können. Damit soll erreicht werden, dass der Praxisbetrieb zu Jahresbeginn reibungslos läuft und die Patienten wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30. Juni 2022. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, Papierrezepte bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sein sollte. Hintergrund für die Regelung ist, dass bereits jetzt absehbar ist, dass die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eRezepten zum
1. Januar 2022 nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden.
Mehrfachverordnungen, d. h. die bis zu vier Mal erfolgende Abgabe eines Arzneimittels auf eine Verordnung hin, können erst per eRezept ausgestellt werden, wenn der eRezept-Server in der Lage ist, diese zu verarbeiten. Dies wird voraussichtlich erst ab 1. Juli 2022 der Fall sein.
Quelle:
https://www.kvn.de/Mitglieder/Verordnungen/Elektronische+Verordnungen/eRezept.html

Das eRezept mit data4doc

Der ärztliche Rezeptdruck darf seit dem 1. Januar 2021 in der Regel nur noch über ein als Verordnungssoftware (VOS) bei der Kassenärztlichen Bundes-Vereinigung (KBV) zertifiziertes Programm durchgeführt werden. Für einige Ärztegruppen, wie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen sowie alle Zahnärzte im Allgemeinen, gilt zudem die Sonderregelung der „Schreibmaschinenfunktion“ – das heißt, der Zahnarzt kann über seine Praxissoftware „händisch“ Medikamente verschreiben. Zum Jahreswechsel soll nun das eRezept eingeführt werden. Wie es aktuell aussieht, wird dann die so genannte „Schreibmaschinenfunktion“ nicht mehr möglich sein und auch die Rückfallposition des händischen Ausfüllens eines Papierrezepts ersatzlos wegfallen. Aus diesem Grund wird nun auch der Zahnarzt zukünftig gezwungen sein, Rezepte digital zu erstellen. Die Firma MMI hat hierfür eine bereits zertifizierte Verordnungssoftware mit dem Namen data4doc entwickelt. Das Programm ist nicht nur von der KBV zertifiziert worden, sondern auch als Medizinprodukt Klasse 1.

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