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EMP

Der elektronische Medikamentenplan (eMP) soll einen Überblick für alle Behandler geben, welche Medikamente zur Zeit oder auf Dauer eingenommen werden und ob Allergien oder Unverträglichkeiten vorliegen. Ebenso sollten frei verkäufliche Medikamente gelistet sein, um Neben- bzw Wechselwirkungen entgegenzuwirken und eine Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu gewähleisten. Der eMP kann in den Praxen, Kliniken oder Apotheken angelegt und bearbeitet werden. Auch ist ein Ausdruck für den Patienten möglich. Eine Kopie des elektronischen Medikamentenplans (eMP) kann in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt werden.

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein schneller Austausch verschiedener Behandler untereinander. Hier sind alle gesundheitsrelevanten Daten (z.B. Befunde Arztbriefe, Diagnosen) sicher an einem schnell zugänglichen Ort gespeichert. Der Patient verwaltet und entscheidet per App oder PIN, wem er diese Daten zur Verfügung stellt und auch wie lange. Eine Kopie des elektronischen Medikamentenplans (eMP) und des Notfalldatenmangements (NFDM) sollte hier hinterlegt werden. Die Gesundheitspässe, wie das zahnärztliche Bonusheft, Mutter-, Imfpass und U-Heft für Kinder können hier geführt werden.

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