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Mit dem eHKP wird die Digitalisierung  in unseren Praxen immer präsenter

Mit dem eHKP bringt das  Jahr 2022  für die Praxen und Versicherte wieder einige Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich.
Im Fokus ist die Digitalisierung der zahnmedizinischen Planungen für die Bereiche
Zahnersatz
Kieferbruch
Kieferorthopädie
Parodontologie

Ab dem 1.7. 22 geht es laut BMV-Z los. Die zur Zeit in Papierform zu genehmigenden Behandlungspläne für Zahnersatz werden in ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren umgestellt.
Derzeit befindet sich diese Art der HKP-Genehmigung, kurz EBZ, in einer Pilotphase. Ab dem 01.07.22 soll dann der Echtzeitbetrieb starten. Es liegen Informationen der KZBV vor, dass vom 1.7.22 bis 31.12.22 die Praxen stufenweise umgestellt werden sollen und es mit PAR Plänen frühestens ab 1.10.22 losgehen wird.

Das Ziel ist der Abbau der Bürokratie durch die Digitalisierung.

Das papiergebundene Verfahren kann dann nur noch in „begründeten“ Ausnahmefällen, wie z.B. Programmierfehlern und/oder anderen technischen Problemen genutzt werden.
Das bedeutet auch, dass jede Praxis nun über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und den eHBA (elektronischer Heilberufeausweis mit QES für qualifizierte elektronische Signatur) verfügen muss, denn der Nichtanschluss der Telematikinfrastruktur (TI) rechtfertigt NICHT die Weiternutzung von Papierformaten.

Seit 01.10.2021 wurde bereits die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Das eRezept wird folgen.

Auch Patienten nutzen immer mehr die digitalen Medien für Informationen aus dem Gesundheitswesen.
Krankenkassen bieten bereits Apps zur Verwaltung von Gesundheitsdaten des einzelnen Patienten an.

Die rasanten Veränderungen führen zu Neuorganisation von Praxisabläufen – Röntgenaufnahmen, Abrechnungen, Befunde und Bescheide werden zukünftig nur noch digital verschickt.

Sicherlich birgt das neue Verfahren sowohl Vorteile wie Nachteile. Eindeutige Vorteile sind Einsparung extrem hoher Papiermengen und schnellere Genehmigungsabläufe. Auf dem eHKP muss der Patient künftig nicht mehr unterschreiben.

Der eHKP muss auch nicht mehr ausgedruckt werden – nur im Falle dass die TI nicht funktioniert und die Praxis als Ersatzverfahren auf Papier (das so genannte Stylesheet) zurück greifen müsste, muss der Patient handschriftlich unterschreiben und das ganze per Post, wie früher der normale HKP, an die Kasse gesendet werden. Der Zahnarzt übermittelt also einfach den digitalen Datensatz des Heil-und Kostenplans an die betreffende Krankenkasse und diese sendet dann den genehmigten Plan wieder zurück in die Praxis. Die Praxissoftware ist in der Lage diesen Datensatz automatisiert zu verarbeiten und dem Praxisteam mitzuteilen, ob der Plan genehmigt wie geplant, abgelehnt oder mit Änderungen genehmigt wurde.

Das bedeutet auch, dass es keine Notwendigkeit für ein Unterschriften-Pad gibt, da der Patient NICHT digital unterschreiben soll.
Bei digitalen Unterschriften wird rechtlich unterschieden zwischen einfacher Signatur, fortgeschrittener Signatur und qualifizierter Signatur.
Überall wo Schriftformerfordernis vorgegeben ist (wie beim eHKP oder der Mehrkosten-vereinbarungen) benötigt man eine qualifizierte Signatur.
Diese ist nicht mit einem Signaturen-Pad möglich, sondern nur mit einer Signaturenkarte und PIN, wie es mit dem elektronischen Heilberufeausweis gemacht wird.
Patient haben eine solche Signaturenkarte nicht, da die Krankenversichertenkarte (eGK) derzeit noch keine solche ist.
Es wird also ein Kostenvoranschlag in Form einer Übersicht mit allen relevanten Informationen für den Patienten ausgedruckt und dieser dann handschriftlich von beiden Parteien (Arzt und Patient) unterzeichnet.
Dieser muss dann in der Praxis aufbewahrt werden.

Dieses neue Verfahren soll das Genehmigungsverfahren extrem beschleunigen. Ob es eine messbare Entlastung im bürokratischen „Dschungel“  für alle Beteiligten (Krankenkassen, Zahnarztpraxen und Patienten) wird, wird sich im Laufe der Zeit zeigen.

Auch wenn es noch eine Art Pilot- bzw. Übergangsphase geben wird, lohnt es sich auf jeden Fall jetzt sich bereits mit diesem Thema auseinander zu setzen und zu befassen. Unter Umständen ist es notwendig die Praxisverwaltungs-Abläufe zu überdenken und dem neuen System anzupassen, damit ein reibungsloser Workflow gewährleistet ist. Sicher ist es auch in diesem Zusammenhang notwendig die Kommunikation mit dem Patienten für eine Zahnersatzplanung und deren Aufklärung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.

Also dranbleiben, Fortbildungen besuchen, sich im Netz informieren und Rundschreiben lesen, damit die neuen digitalen Abläufe nicht zur Überraschung werden. Zur Unterstützung hat Ihnen DENS eine Übersicht von häufig gestellten Fragen erstellt.

 

Ab dem 01.07.2022 wird es neue ZE-Kürzel bei dem eHKP (elektronischer Heil- und Kostenplan) geben. Zudem wird das EZB (elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren) eingeführt, die elektronische Übermittlung der Antragsformulare an die Krankenkasse für die Bereiche Zahnersatz/Kieferbruch/Kieferorthopädie und ab 01.01.2023 auch für Parodontologie.

Der allgemeine Ablauf

Nachdem die Entscheidung über die geplante Versorgung in der Praxis gefallen ist, wird der Heil- und Kostenplan erstellt. Der Patient erhält eine Erklärung (Anlage 14 a, Formular 3c,d,e) bezüglich Aufklärung und Einverständnis für die geplante Behandlung in für ihn übersichtlicher Form, wo alle relevanten Daten der prothetischen Versorgung zusammen gefasst werden.

Die Praxis versendet via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) den Heil- und Kostenplan als elektronischen Datensatz an die Krankenkasse und erhält auch zeitnah auf diesem Weg einen elektronischen Antwortdatensatz direkt in das PVS (Praxisverwaltungssystem), welcher dann die Genehmigung oder Änderung enthält.

Ihr PVS System verarbeitet die Daten und nimmt automatisch Änderungen in der Festlegung des Festzuschusses oder der Höhe des Bonus vor. Der Patient erhält ein Genehmigungsschreiben der Krankenkasse mit allen Informationen.

Auf diesem Weg ist eine große Zeitersparnis von der Planung bis zum Beginn der Behandlung gewährleistet und die Behandlung kann zeitnah begonnen werden.

eHKP / Änderung der Befund und Planungskürzel

Befundkürzel

Viele Kürzel im Bereich Befund sind gleich geblieben, folgende Befundkürzel wurden verändert:

Erneuerungsbedürftiger herkömmlicher Zahnersatz:

Alle Kürzel zur Kennzeichnung der Erneuerungsbedürftigkeit haben jetzt ein „w“ am Ende.
Neu sind:
bw = erneuerungsbedürftiges Brückenglied
pkw = erneuerungsbedürftige Teilkrone

Erneuerungsbedürftige Sekundärteleskope:
t2w = erneuerungsbedürftiges Sekundärteil einer Teleskopkrone

Suprakonstruktionen:
Die Kürzel „i“ für ein intaktes Implantat und „sw“ für eine zu erneuernde Suprakon-
struktion sind entfallen

Intakte Versorgung:
sb = implantatgetragenes Brückenglied
se = ersetzter Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
sk = implantatgetragene intakte Krone
so = implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit ersetztem Zahn
st =  implantatgetragene Teleskopkrone

Zu erneuernde Suprakonstruktion:
sbw = erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Brückenglied
sew = ersetzter, aber erneuerungsbedürftiger Zahn einer implantatgetragenen (Teil-) Prothese
skw = erneuerungsbedürftige implantatgetragene Krone
sow = erneuerungsbedürftiges implantatgetragenes Verbindungselement (Kugel-knopfanker, Steg u. Ä.) mit erneuerungsbedürftigem ersetztem Zahn
stw = erneuerungsbedürftige implantatgetragene Teleskopkrone

Therapiekürzel

Viele Kürzel im Bereich der Regelversorgung und der Therapieplanung sind gleich geblieben, folgende haben sich verändert:

Sekundärteleskope:
Passend zum neuen Befundkürzel „t2w“ wurden folgende Therapiekürzel festgelegt:
T2 = Sekundärteil einer Teleskopkrone
T2M = Sekundärteil einer Teleskopkrone, vollkeramisch oder keramisch vollverblendet
T2V = Sekundärteil einer Teleskopkrone mit vestibulärer Verblendung

Suprakonstruktionen:
Standardkürzel wie SK, SKM, SKVO, ST, STM etc. sind bereits eingeführt. Verbindlich
sind darüber hinaus jetzt folgende Kürzel:
SB = implantatgetragenes Brückenglied
SBV = implantatgetragenes Brückenglied mit vestibulärer Verblendung
SBM = implantatgetragenes vollkeramisches oder keramisch vollverblendetes Brückenglied
SE = zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese
SEO = zu ersetzender Zahn einer implantatgetragenen (Teil-)Prothese mit Stegverbindung
SO = implantatgetragenes Verbindungselement (Kugelknopfanker, Steg u. Ä.) mit
zu ersetzendem Zahn (SO dient dem Ersatz des bisher häufig unpräzise genutzten Kürzels „SR“)

Eine Übersicht über aller zulässigen Befund- und Therapiekürzel finden sie bei der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung).

Im Bemerkungsfeld wird es eine Auswahlliste, auch mit Mehrfachauswahl, geben. Ist die entsprechende Bemerkung nicht dabei, ist diese in dem Feld ‚zusätzliche Erläuterungen‘ als Freitext einzutragen, was unter Umständen zu einer längeren Bearbeitung des eHKP’s führen kann.

Der voraussichtliche Zuschuss oder Härtefall wird in den dafür vorgesehenen Felder eingetragen.

gleich- / andersartige Versorgung

Nicht zuschussfähige GOZ-Positionen dürfen auf keinen Fall mit aufgeführt werden! Dies betrifft insbesondere funktionsanalytische Leistungen (FAL) oder implantologische Leistungen! Hierfür ist eine private Vereinbarung nach §8 Abs. 7 BMV-Z mit §12 SGB V zu treffen.

TIPP!

Es bietet sich an, ein Schriftstück zu entwerfen, auf dem alle Kosten nochmal aufgeschrieben und aufaddiert werden, um dem Patient eine Übersicht über aller Kosten und eine Gesamtsumme zu geben! Hier können dann auch die Kosten für evtl. Begleitleistungen und Mehrkostenvereinbarungen nach §28 SGB V mit aufgelistet werden.

 

Eine Beantragung in Papierform ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Programmierfehlern oder technischen Störungen.

 

DENS möchte Sie in der Vorbereitung und Umsetzung auch hierbei wieder als verlässlicher Partner unterstützen!

Fall Sie mit Ihrer Praxis noch nicht in der Telematikinfrastruktur (TI) eingebunden sind, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: info@dens-berlin.com.

Gern stehen wir Ihnen auch bei dieser Umstellung zur Seite!

Mehr zu DENS unter www.zahnarztsoftware.de

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