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Das eRezept mit data4doc

Der ärztliche Rezeptdruck darf seit dem 1. Januar 2021 in der Regel nur noch über ein als Verordnungssoftware (VOS) bei der Kassenärztlichen Bundes-Vereinigung (KBV) zertifiziertes Programm durchgeführt werden. Für einige Ärztegruppen, wie Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen sowie alle Zahnärzte im Allgemeinen, gilt zudem die Sonderregelung der „Schreibmaschinenfunktion“ – das heißt, der Zahnarzt kann über seine Praxissoftware „händisch“ Medikamente verschreiben. Zum Jahreswechsel soll nun das eRezept eingeführt werden. Wie es aktuell aussieht, wird dann die so genannte „Schreibmaschinenfunktion“ nicht mehr möglich sein und auch die Rückfallposition des händischen Ausfüllens eines Papierrezepts ersatzlos wegfallen. Aus diesem Grund wird nun auch der Zahnarzt zukünftig gezwungen sein, Rezepte digital zu erstellen. Die Firma MMI hat hierfür eine bereits zertifizierte Verordnungssoftware mit dem Namen data4doc entwickelt. Das Programm ist nicht nur von der KBV zertifiziert worden, sondern auch als Medizinprodukt Klasse 1.

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