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Als wichtigster Hinweis für die nachfolgenden Informationen gilt, dass es für Zahnarztpraxen keinerlei Tarifverträge gibt. Deswegen ist die Höhe eines angestellten Zahnarztes Verhandlungssache.

Der empfohlene Richtwert für das Bruttoeinstiegsgehalt eines Zahnarztes nach der Assistenzzeit sind 4.500 € pro Monat. Zusätzlich zu diesem Festgehalt wird meist vereinbart, dass ein Anteil der von dem angestellten Zahnarzt geleisteten Praxiseinnahmen ausgezahlt werden. Im Regelfall handelt es sich hierbei um 15 bis 25 Prozent. Sollte dies der Fall sein, so wird das monatliche Festgehalt etwas geringer angesetzt, zwar auf rund 3.500 €. So könnte das Monatsbruttogehalt etwa wie folgt aussehen:

  • Selbst erwirtschaftete Umsatz » 20.000 €
  • Umsatzbeteiligung » ab 14.000 €
  • Überschuss zur Beteiligung » 6.000 €
  • Bei 25-prozentiger Beteiligung » 1.500 €

Somit würde das Gesamtbruttogehalt pro Monat 5.000 € betragen.

Wenn keine Umsatzbeteiligung vereinbart wird, so steigt das Gehalt mit der Berufserfahrung. Nach 10 bis 20 Jahren könnte das jährliche Festgehalt bei 65.000 € bis 85.000 € liegen.

Spezialisierung und guter Standort zahlen sich aus!

Zahnärzte mit Zusatzqualifizierungen  – z. B. Kieferorthopäden, Oralchirurgen, Parodontologen – können mit einem deutlich höheren Festgehalt rechnen. Dies liegt in der Regel zwischen 45.000 € und 115.000 € pro Jahr.

Der Standort macht sich auch bei der Höhe des Gehalts bemerkbar. Bei einer Praxis die in einem Gebiet mit weniger als 100.000 Einwohnern liegt, wie etwa in ländlichen Regionen, kann das Festgehalt ohne Umsatzbeteiligung bei ca. 55.000 € p. A. liegen. Wenn Sie aber in einer Praxis angestellt sind, die in einer Stadt mit Einwohnerzahl über 100.000 liegt, können Sie schon mit 60.000 € p. A. rechnen.

Praxis oder Klinik?

Praxis

Das Gehalt in der Praxis ist grundsätzlich Verhandlungssache und die Arbeitszeiten entsprechen dem Arbeitszeitgesetz in Deutschland:

  • – Arbeitszeit pro Tag darf grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden betragen
  • – Diese kann auf zehn Stunden verlängert werden, solange innerhalb 6 Monaten die 8 Stunden durchschnittlich nicht überschritten werden
  • – In der Regel werden keine Sonn- oder Feiertagsdienste absolviert
Bei angestellten Zahnärzten gilt meist:
  • – Vertraglich wird eine 38 bis 40 Stunden Woche
  • – Durchschnittlich werden pro Woche circa 2 Überstunden geleistet

Klinik

Bei einer zahnmedizinischen Klinik gilt der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte). Dieser wurde zwischen dem Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) abgeschlossen. Als angestellter Zahnarzt in einer Klinik haben Sie dementsprechend wenig bis kein Spielraum für Vertragsverhandlungen.

 

Veranstaltungen

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