Monatliches Archiv

Nutzer Ihrer Webseite müssen ab sofort aktiv in die Nutzung von Cookies einwilligen

Dies entschied am 1. Oktober der Europäische Gerichtshof, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen Online-Gewinnspielanbieter klagte, weil dieser mit einem voreingestellten Cookie personenbezogene Daten an Sponsoren und Kooperationspartner weiterleitete.

Aktives Häkchen ins Leere Feld

Das Urteil besagt, dass es nunmehr nicht ausreichend ist, dass man das Häkchen bei den Cookies entfernen kann. Es muss ein leeres Feld vorhanden sein, und das Häkchen muss von dem Nutzer aktiv in ein leeres Feld gesetzt werden. Ein voreingestelltes Kästchen erteilt nicht die erforderliche Einwilligung in die Verwendung von Cookies seitens des Nutzers.

Zudem besagt das Urteil, dass der Anbieter genaue Angaben zu den gespeicherten oder abgerufenen Daten macht, seien diese personenbezogen oder nicht. So müssen Details zu Funktionsdauer und Zugriffsmöglichkeiten Dritter für den Nutzer sichtbar angegeben werden.

Dies soll die Privatsphäre der Nutzer vor Eingriffen schützen, insbesondere vor „Hidden Identifiers“ oder ähnliches, was in das Gerät eindringen könnte. Aus diesem Grund muss die Einwilligung konkret und persönlich erteilt werden.

Zurückführung auf die DSGVO

Laut Artikel 6 der DSGVO muss eine Person in jegliche Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten konkret einwilligen. Nur dann ist diese Datennutzung auch rechtsmäßig. Daher muss die Erlaubnis des Nutzers für die Verwendung der Cookies explizit eingeholt werden.

Laut „Jahrbuch 2018“ der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung haben zahnärztliche Praxisinhaber im Durchschnitt pro Woche 45,8 Stunden gearbeitet. Die Datenbasis für diese Berechung stammen aus 2016. Dabei entfielen nur knapp etwas mehr als 34 Stunden pro Woche auf die reine Behandlungszeit. Ganze 7,6 Stunden auf die Praxisverwaltung und 3,9 Stunden auf sonstige Tätigkeiten. Im Bundesdurchschnitt liegt die Arbeitszeit damit um etwa ein Drittel höher als im Durchschnitt aller Erwerbtätigen. Damit der Beruf wieder Spaß macht und man mehr Zeit für sich und seine Liebsten hat, gilt es also den Aufwand in der Praxisverwaltung zu minimieren. Die beliebte Praxissoftware DENSoffice hilft dabei. Wollen Sie auch ein Teil der DENS-Familie sein, dann kontaktieren Sie uns. Wir freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen und beraten Sie gerne, wie auch Sie es schaffen, Ihre Praxis in Sachen Dokumentation und Abrechnung optimal aufzustellen.

Quelle: https://www.zahnarztsoftwar.de

Veranstaltungen

  • Keine Veranstaltungen