Monatliches Archiv

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine freiwillige Anwendung. Sie ermöglicht, die im Rahmen der Behandlung eines Patienten entstehen den medizinischen Daten in digitaler Form zu dokumentieren.

AMTS ist die Abkürzung für Arzneimitteltherapiesicherheit. Dies ist eine freiwillige Fachanwendung zur Verordnung und Einnahme von Medikamenten und hat zum Ziel, Unverträglichkeiten bei der Medikamenteneinnahme zu verhindern.

Die KZV Westfalen-Lippe hat im Zuge der Einführung der Telematikinfrasturktur eine Tochtergesellschaft gegründet.

Zahnarztpraxen aus diesem KZV-Bezirk können sich bei Fragen zur TI an folgenden Kontakt wenden:

ZIS GmbH
Auf der Horst 25
48147 Münster

TEAM PRAXISBETREUUNG
Telefon: 0251 507-300
E-Mail: info@zis-ti.de

Für sinnvolle Nutzung späterer Anwendung, z. B. dem Transport medizinische Bilder, muss eine höhere Bandbreite zur Verfügung stehen. Hier wird aktuell, vergleichbar mit einem Video-On-Demand Dienst, ein Internet-Anschluss mit mindestens 16 MBit/s zugrunde gelegt.

Für die Nutzung von VSDM genügt voraussichtlich ein DSL-Anschluss mit mindestens 1 Mbit/s. Bei Verfügbarkeit von LTE sollte diese Bandbreite ausreichen. Es ist jedoch zu beachten, dass die aktuellen Konnektoren nur das IPV4 und nicht das IPV6 – Protokoll unterstützen.

Durch die Verwendung des „Sicheren Internet Services“ (SIS) kann über den Konnektor eine sichere Verbindung zum Internet aufgebaut werden. Dieser Service wird oft als Extradienst ausgewiesen und ist dann entsprechend kostenpflichtig zubuchbar.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) zertifiziert die Konnektoren und prüft die Einhaltung der Vorgaben. Demnach verhindert der Konnektor den ungefragten Zugriff aus der Telematikinfrastruktur auf die Systeme der Praxis. Zugriffe müssen immer vorher durch den Zahnarzt oder einen Mitarbeiter der Praxis autorisiert werden.
Die Verbindung zwischen Konnektor und Zugangsdienst ist durch beidseitige, zertifikatsbasierte Authentisierung gesichert. Die Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Daten soll durch den Einsatz kryptographischer Verfahren sichergestellt werden.

Ein mobiles Kartenterminal wird ab einer bestimmten Anzahl von Hausbesuchen vollständig durch die Krankenkassen bezuschusst. Ist die notwendige Anzahl im entsprechenden Zeitraum nicht erreicht worden, gibt es keine Bezuschussung.

Aktuelles Vorgehen: Bei Hausbesuchen wird ein mobiles Kartenterminal (kurz mobKT) verwendet. Hier werden die Versichertendaten der eGK eingelesen, ohne dass ein Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgt. Diese Daten werden anschließend in der Praxis eingelesen und können in der Form verwendet werden. Ein späterer Online-Abgleich der Daten ist nicht notwendig.

In diesem Fall ist das Ersatzverfahren zu verwenden (gemäß BMV-Ä Anlage 4a Anhang 1 Kap. 2.1. bzw. §8 BMV-Z und §12 EKVZ).

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