Monatliches Archiv

Das E-Health-Gesetz sieht mit der Telematikinfratruktur sehr hohe Sicherheitsstandards für die Vernetzung von EDV-Systemen im deutschen Gesundheitswesen vor. Unter anderem ist der Einsatz eines vom BSI zertifizierten und der gematik zugelassenen Konnektors notwendig. Dieser soll für eine sichere und systemübergreifende Verbindung sorgen und z.B. die Zahnarztsoftware DENSoffice mit den neuen netzwerkfähigen Kartenterminals und den VSDM-Servern der Krankenkassen vernetzen. Diesbezügliche Tests konnte DENS bereits erfolgreich absolvieren.

DENs-Kunden werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert und mit dem benötigten Update versorgt werden. Sie sollten keine neuen Geräte anschaffen oder diesbezüglich Verträge abschließen ohne vorher mit uns in Kontakt getreten zu sein. DENS kann mit seiner Beratung Ihnen viel Geld und unnötigen Aufwand ersparen.

Bis zum Start des bundesweiten Rollouts und darüber hinaus steht DENS gerne für interessierte Zahnärzte und Firmen, die diesbezüglich einen starken und zuverlässigen Partner suchen, zur Verfügung.

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Im 3. Quartal 2017 soll der bundesweite Rollout der Datenautobahn im Gesundheitswesen losgehen. Das Bundesministerium für Gesundheit und die gematik wollen – trotz aller Warnungen aus dem Umfeld (u.a. auch von Mitgliedern des gematik Beirat) – am geplanten Termin festhalten. Bis dahin muss die gematik, als Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur, den Produktivbetrieb vorbereiten.

Die meisten Praxen dürften noch nicht ausreichend gut für die Umstellung ausgerüstet sein. Sie werden Beratung und in vielen Fällen wohl auch neue Hardware benötigen, um die Mindestanforderungen für den Anschluss an die neue Telematikinfrastruktur erfüllen zu können.

Fragen gibt es noch bei der Finanzierung, da die Zahnärzte ein deutlich schlechteres Verhandlungsergebnis als die Ärzteschaft erreicht haben. Hier muss die KZBV nachverhandeln. Viele gehen daher davon aus, dass der Rollout zunächst bei der Ärzteschaft und später bei der Zahnärzteschaft durchgeführt wird. Einfach aus dem Grund, dass bei der Ärzteschaft aufgrund der höheren Förderung die Akzeptanz höher sein wird.

DENS wird seine Kunden rechtzeitig informieren, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und welches der kostengünstigste und beste Weg ist.

 

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Die Telematikinfrastruktur ist ein so genanntes Virtual Private Network (VPN) für das Sie einen zugelassenen Zugangsdienstleister benötigen. Dieser Dienst ist kostenpflichtig und kommt zusätzlich zu den Kosten für Ihren Internetzugang bei Telekom und Co.

Welches der für Sie am besten geeigneteste TI-Zugangsdienstleister ist, verraten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch am Telefon.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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Aktuell gibt es noch keine für den Basis-Rollout zertifizierte E-Health-Kartenterminals. Sicher ist nur, dass die allermeisten Kartenlesegeräte am Markt ausgetauscht werden müssen. Nur die neusten Geräte lassen sich vermutlich über ein Update auf den benötigten Online-Modus updaten. Viele Anbieter von Kartenlesegeräten haben, aufgrund der immer steigenden Anforderungen von gematik und BSI sowie der zeitlichen Verzögerungen beim Rollout, mittlerweile aufgegeben. Der Support für viele alte Geräte wurde bereits aufgekündigt. Sie werden kein online-fähiges Gerät anbieten können. Welches das richtige Kartenlesegerät für Sie ist, veraten wir Ihnen gerne am Telefon. Hier kommt es sehr darauf an, ob Sie ein kostengünstiges Übergangsgerät benötigen oder bereits ein updatefähiges Gerät kaufen wollen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

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Jede Praxis benötigt zukünftig einen vom BSI zertifizierten und der gematik zugelassenen Konnektor. Dieser funktioniert wie ein Router (nur viel komplexer und auch viel teurer). Er baut eine sichere Verbindung zur neuen Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen auf. Er sorgt für die Verschlüsselung und Entschlüsselung von übertragenen Daten und soll Angriffe auf das System erfolgreich abwehren. Aktuell gibt es nur zwei Anbieter, welche für den Kauf eines Konnektors infrage kommen. Aufgrund des quasi fehlenden Wettbewerbs (ein vieler Meinung nach schwerwiegender Fehler im System) soll ein solcher Konnektor voraussichtlich 2620,- Euro kosten. Ein günstigerer Konnektor soll nächstes Jahr zu haben sein. Es ist also wahrscheinlich sinnvoll auf diesen zu warten. Und zwar nicht nur, weil man damit Geld spart, sondern auch, weil in diesem Fehler und Probleme beseitigt sein werden, welche die Konnektoren der ersten Generation wahrscheinlich noch aufweisen.

 

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Die Telematikinfrastruktur ist die Grundlage für die Vernetzung des Gesundheitswesen in Deutschland.  Sie definiert die Software- und Hardwarevoraussetzungen für eine sichere Kommunikation zwischen der Praxis-EDV und den Servern der Krankenkassen. Ihre Einführung wurde durch den Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungserbringer aus akademischen Gesundheitsberufen (Ärzte, Zahnärzte, etc.), die gesetzlich versicherte Patienten behandeln, müssen daran teilnehmen, wenn Sie die Strafgebühr in Höhe von 1% Ihres Kassenhonorars verhindern wollen, welche ab dem 1.7.2018 für die Verweigerung der Teilnahme an der Telematikinfrastruktur fällig wird.

 

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VSDM steht für Versichertenstammdatenaustausch. Ein langes Wort für einen eigentlich einfachen Vorgang. Beim VSDM werden Versichertenstammsdaten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte ( eGK) gespeichert sind, auf Ihre Aktualität geprüft und ggf. aktualisiert.

Ab dem 1. Juli 2018 sind alle Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten dazu verpflichtet aktiv am VSDM teilzunehmen. Doch wie ist die praktische Umsetzung in der Praxis?

Wenn ein Kassenpatient mit seiner Versichertenkarte in die Praxis kommt, muss die Praxis die eGK einlesen und mittels geeigneter Software (z.B. DENSoffice) die Aktualität der Versichertendaten prüfen. Dieser Schritt geschieht voll automatisch im Hintergrund. Sind die Daten auf der Karte noch aktuell, ist der Einlesevorgang bereits nach wenigen Sekunden abgeschlossen. Müssen die Daten aktualisiert werden, weil der Patient z.B. eine neue Wohnanschrift hat, dann dauert es einige Sekunden länger. Insgesamt sollte der Vorgang aber nur unwesentlich länger dauern als bisher gewohnt.

Führt eine Praxis die Prüfung der Versichertenstammdaten ab Beginn dem gesetzlich festgelegten Stichtag zum 1. Juli 2018 nicht durch, dann muss sie mit einer Honorarkürzung von pauzschal einem Prozent Ihres Kassenhonorars rechnen. Dies gilt solange bis die Praxis am VDSM teilnimmt und die Karten der gesetzlich Versicherten regelmässig online prüft.

Mit der Zahnarztsoftware DENSoffice und entsprechenden von DENS empfohlenen Komponenten (Konnektor, Kartenterminal, Zugangsdienstleister) können Sie am VSDM teilnehmen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und brauchen Honorareinbussen durch Strafgebühren nicht zu fürchten.

 

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Sicher mit Kollegen kommunizieren soll mittels E-Arztbrief ermöglicht werden. Der elektronische Arztbrief spart gegenüber dem postalischen Versand sicherlich Zeit und weil die E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen im Gesundheitswesen in der Regel keine Alternative ist, wird der E-Arztbrief zum Standard in der schrichtlichen Arzt-zu-Arzt-Kommunikation.

Wichtig: Der E-Arztbrief ist nur für Ärzte und Psychotherapeuten, nicht jedoch für Zahnärzte vorgesehen. Zahnärzte erhalten im Gegensatz zur Ärzteschaft auch kein Entgelt für die Erstellung eines E-Arztbriefs.

Zahnärzte sollten daher Ihre Kommunikation über verschlüsselte Emails oder anderen Alternativen, die oftmals kostenfrei aber ggf auch aufwendiger sind, durchführen.

 

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Sie wollen Ihre Zahnarztpraxis fit für die neue Telematikinfrastruktur machen und am VSDM teilnehmen, um Einbehalte Ihres Kassenhonorars zu verhindern? Dann ist DENS der richtige Ansprechpartner für Sie. Egal, ob Sie bereits die beliebte Zahnarztsoftware DENSoffice einsetzen oder eine andere Praxissoftware einsetzen, fragen Sie uns um Hilfe. Wir unterstützen Sie gerne beim Thema „Wie bekomme ich meine Praxis an die Telematikinfrastruktur angeschlossen“ und alle anderen Fragen rund um die Praxis-EDV und Peripheriegeräte, wie Konnektoren, Kartenlesegeräte, Kartenterminals, VPN-Zgangsdienstleister und so weiter. Bei DENS bekommen Sie auf Wunsch „alles aus einer Hand“.

Unsere Beratung erhalten Sie kostenfrei und sparen damit Geld und wertvolle Zeit. Rufen Sie uns noch heute an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

 

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Ab 2019 sollen die Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte gemäß E-Health-Gesetz geschaffen sein. Arztbriefe, Medikationspläne, Befunde, Impfpässe und vieles mehr, soll in der elektronischen Patientenakte abgelegt werden können, damit Pateinten mitbehandelnden Ärzten einen Überblick über ihre medizinischen Daten geben können, wenn Sie dies wünschen.

In der Zahnarztsoftware DENSoffice können schon seit Jahren elektronische Patientenakten erstellt werden. Für DENS ein alter Hut.

 

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